AGB


Steinkosmetik GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen (CH)

1. ALLGEMEINES

1.1. Alle Leistungen im Rahmen der Reinigungsarbeiten der Firma Steinkosmetik GmbH mit Sitz in der Schweiz, Seenerstrasse 218, 8405 Winterthur erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1.2. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Steinkosmetik GmbH im Bereich der Reinigungsarbeiten (vgl. 1.5) unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.).

1.3. Anders lautende Geschäftsbedingungen jeglicher Art, auch solche vom Auftraggeber, sind nur dann wirksam, wenn Steinkosmetik GmbH Ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4. „Auftraggeber“ gemäß dieser AGB meint gleichermaßen natürliche Personen ohne gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit (Verbraucher) und natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit gewerblichem, selbständigem oder freiberuflichem Zweck (Unternehmer). Besteht der Auftraggeber aus mehr als einer Person oder einer Organisation, ist jede Einzelperson zur Erfüllung des Vertrags in vollem Ausmass verpflichtet und haftbar.

1.5. „ Sanierungsarbeiten“ meint allumfassend alle Teilbereiche der Dienstleistung in der Reinigung, insbesondere die Reinigung einer Musterfläche (auch Probefläche, Testfläche), die Vorbehandlung, das Abspülen, das Auftragen eines Algenschutzmittels und die Abwasserentsorgung.

1.6. Bei allen Mitarbeitern von Steinkosmetik GmbH genannten Zeiträumen und Lieferterminen (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.) handelt es sich um unverbindliche Angaben für den Regelfall. Durch von Steinkosmetik GmbH nicht beeinflussbare oder nicht verschuldete Umstände (technische Probleme, Lieferverzug Dritter, höhere Gewalt etc.) kann es zu Abweichungen kommen, was jedoch keinen Rechtsanspruch für den Auftraggeber darstellt.

2. ANWENDBARKEIT

Diese AGB richten sich an Auftraggeber aus der Schweiz und sind daher ausschließlich für den Rechtsraum der Schweiz bestimmt. Eine Anwendbarkeit für andere Länder wird ausgeschlossen.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

Steinkosmetik GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Reinigungsarbeit. Die Leistungserbringung alleine ist Gegenstand des Vertrags. Steinkosmetik GmbH schuldet nicht die Herstellung einer optisch reinen Oberfläche und/ oder einer optisch einheitlichen Oberfläche über die gesamte Fläche. Steinkosmetik GmbH schuldet auch nicht die Herstellung des Aussehens exakt wie auf der Musterfläche, insbesonders nicht über die gesamte Fläche.

4. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

4.1. Vor Auftragserteilung wird auf Anfrage des Auftraggebers eine kostenlose Musterfläche auf der entsprechenden Fläche gereinigt, welche als Richtwert für das zu erwartende Ergebnis der Flächenreinigung durch Steinkosmetik GmbH dient (vgl. 7.1). Mit der Anfrage zur Erstellung einer Musterfläche berechtigt der Auftraggeber Steinkosmetik GmbH zur Reinigung der Musterfläche, auch wenn in weiterer Folge keine Auftragserteilung erfolgt.

4.2. Nach Reinigung der Musterfläche (vgl. 4.1) erfolgt im Regelfall die Angebotserlegung durch Steinkosmetik GmbH. Der Dienstleistungsvertrag zur Sanierungsarbeiten kommt mit dem Akzeptieren des Angebots (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.) durch den Auftraggeber rechtskräftig zustande. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung durch Steinkosmetik GmbH.

5. VORAUSSETZUNGEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

5.1. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist, am entsprechenden Gebäude und derer Umgebung eine Reinigungs/Sanierungsarbeit durchführen zu lassen. Es bedarf keiner weiteren Überprüfung der Rechtslage durch Steinkosmetik GmbH. Steinkosmetik GmbH tritt alle damit verbundenen Haftungen und Risiken an den Auftraggeber ab.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Dienstleistung benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und rechtzeitig an Steinkosmetik GmbH zu übermitteln. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so hat Steinkosmetik GmbH jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5.3. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, Wasser und Strom lt. Pkt. 7.3 in den zur Reinigung erforderlichen Mengen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zu reinigenden Bereich frei zu machen und/ oder frei zu halten und für die Dauer der Reinigung alle beweglichen Gegenstände (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.) vom zu reinigenden Bereich zu entfernen.

5.5. Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) zu unterfertigen. (Vgl. 7.7)

5.6 Der Auftraggeber ist berechtigt ab einem Fahrweg von 30 km für eine Anfahrt eine Pauschale in Höhe von 199 Franken zu berechnen. Diese Pauschale wird mit Erteilung eines Auftrags gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift wird zu 100% angerechnet und wird nicht ausgezahlt. (Vgl. 9)

6. HAFTUNG

6.1. Steinkosmetik GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung ihrer eigenen Vertragspflichten aus diesen AGB nur für von Steinkosmetik GmbH durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

6.2. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden und Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden) haftet Steinkosmetik GmbH somit nicht. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn oder Schäden durch Ausfall oder Inaktivität eines Unternehmens oder Teilen davon.

6.3. Für Schäden an der Fassade oder Aussenflächen des Auftraggebers oder zugehörigen Elementen (wie z.B. Fenstern und Türen, Fensterbrettern, Fenstergläsern, Regenrinnen, Dächern, Verkabelungen etc.) und/ oder sonstigen befestigten Gegenständen an der Fassade, welche bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten bestehen, kann Steinkosmetik GmbH nicht belangt werden.

6.4. Steinkosmetik GmbH geht bei der Leistungserfüllung mit höchster Sorgfalt vor. Für dabei entstehende Schäden jeglicher Art, insbesondere für Schäden an der Fassade, den Türen, den Fenstern oder die weitere Funktionsfähigkeit dieser Elemente beeinflussende Schäden oder für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind, kann Steinkosmetik GmbH nicht haftbar gemacht werden. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden.

6.5. Steinkosmetik GmbH haftet auch nicht für das Erlöschen jeglicher Gewährleistungen oder Garantien der Aussenfläche, Fassade oder zugehöriger Elemente (wie z.B. Fenster und Türen, Fensterbretter, Fenstergläser, Regenrinnen, Dächer, Verkabelungen etc.), die durch die Sanierungsarbeiten entstehen können.

6.6. Aufgrund des technischen Fortschritts oder anderer Gründe kann es in Bezug auf Angaben auf unseren Websites oder von Mitarbeitern von Steinkosmetik GmbH zu Abweichungen in der Ausführung oder im Ablauf des Auftrags kommen. Dies ändert jedoch nichts am Umfang und der Qualität der Auftragsleistung, die erbracht wird. Für den Auftraggeber sind daher diesbezüglich keine Rechte ableitbar.

7. VERTRAGSERFÜLLUNG, VERHINDERUNG, VERZÖGERUNG

7.1. Die beauftragten Leistungen werden von Steinkosmetik GmbH nach aktuellem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung auf der entsprechenden Fassade oder Aussenfläche des Auftraggebers durch Steinkosmetik GmbH erstellt worden ist. (Vgl. 4.1)

7.2. Der Leistungsinhalt ist die Reinigungsarbeit lt. Auftrag und nicht die Herstellung einer optisch einheitlich reinen Oberfläche.

7.3. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230 Volt Steckdose Standard) ist von Auftraggeberseite kostenfrei bereitzustellen. (Vgl. 5.3)

7.4. Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird Steinkosmetik GmbH eine Pauschalsumme von 40 Prozent der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnen.

7.5. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder kann trotz mehrmaliger, nachweislicher Kontaktaufnahme durch Steinkosmetik GmbH kein für beide Parteien passender Ausführungstermin innerhalb von 60 Kalendertagen ab Auftragserteilung vereinbart werden, hat Steinkosmetik GmbH nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf volle Entgeltzahlung.

7.6. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegt, steht es Steinkosmetik GmbH frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

7.7. Wird die Unterzeichnung der Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) vom Auftraggeber trotz nachweislicher Aufforderung durch Steinkosmetik GmbH verweigert, gelten die Arbeiten spätestens 5 Kalendertage nach Auftragserfüllung als mängelfrei abgenommen. (Vgl. 5.5)

7.8. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Vertragsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Vertragserfüllung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistung.

8. DATENSCHUTZ, DATENLÖSCHUNG

8.1. Alle Daten und Informationen, die der Auftraggeber im Zuge der Auftragsabwicklung mündlich, schriftlich oder digital an Steinkosmetik GmbH übermittelt, werden von Steinkosmetik GmbH und allen Mitarbeitern von Steinkosmetik GmbH absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind Daten und Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften herausgegeben werden müssen.

8.2. Personenbezogene Daten (Kontaktdaten) werden weder verkauft noch mit Dritten außerhalb von Steinkosmetik GmbH geteilt. Ausgenommen davon sind Dienstleister, die im Auftrag von Steinkosmetik GmbH Anfragen oder Bestellungen des Auftraggebers abwickeln.

8.3. Zu Schulungs- und Servicezwecken werden Telefongespräche mit Mitarbeitern von Steinkosmetik GmbH im Regelfall aufgezeichnet. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, so kann er dies jeweils zu Beginn des Gesprächs mitteilen.

8.4. Steinkosmetik GmbH hat jederzeit vor und nach Auftragserteilung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber das Recht, Fotos oder Videos der Fassade und des betroffenen Gebäudes anzufertigen und diese zeitlich unbegrenzt auf seinen Websites und in allen anderen Medien (on- und offline), ggf. auch unter Nennung des vollen oder gekürzten Namens des Auftraggebers und des Auftragortes, als Referenz zu veröffentlichen.

8.5. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (vgl. 1.4) so wird Steinkosmetik GmbH das Firmenlogo des Auftraggebers womöglich als Referenz auf seinen Websites verwenden. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, so reicht eine formlose Kontaktaufnahme (online, telefonisch, per Fax, E-Mail etc.) aus, und Steinkosmetik GmbH wird das Referenzlogo nicht verwenden oder ehestmöglich von seinen Websites entfernen.

9. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Es gilt der Preis des akzeptierten Angebots.

9.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ab Erhalt ohne Abzug binnen 10 Kalendertagen fällig. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, so hat Steinkosmetik GmbH das Recht, Verzugszinsen lt. Gesetz geltend zu machen. Steinkosmetik GmbH behält sich bei Zahlungsverzug außerdem das Recht vor, die Abwicklung des Vertrags bis zur vollständigen Bezahlung zu pausieren. Des Weiteren kann Steinkosmetik GmbH nach angemessener, erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und kann die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung stellen.

9.3. Steinkosmetik GmbH akzeptiert als Zahlungsmethode aktuell lediglich SEPA-Überweisungen an das auf der Rechnung angegebene Konto. Sollte der Auftraggeber die Zahlung auf anderem Wege leisten, so behält sich Steinkosmetik GmbH die Verrechnung einer angemessenen Gebühr vor.

9.4. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtsumme zu leisten, ausgenommen es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

9.5. Treten während der Vertragserfüllung unvorhergesehene Umstände oder Komplikationen auf, die es Steinkosmetik GmbH unmöglich machen, den Auftrag zum vereinbarten Preis abzuwickeln, hat Steinkosmetik GmbH das Recht, einen angemessenen Aufschlag zu verrechnen. Der Auftraggeber kann diesem Aufschlag zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat Steinkosmetik GmbH das Recht, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen.

9.6. Sofern keine anderslautenden Angaben vorhanden sind, verstehen sich alle angegebenen Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.7. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Steinkosmetik GmbH.

10. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE

10.1. Für Geschäfte zwischen Steinkosmetik GmbH und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, welche ab Übergabe/ Ablieferung der Ware zustande kommt. Bei Geschäften zwischen Steinkosmetik GmbH und Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Kalendertage. (Vgl. 1.4) Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Steinkosmetik GmbH wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen.

10.2. Wird die Fassade oder die Aussenfläche innerhalb der Gewährleistungsfrist oder des Garantieanspruchs (vgl. 10.4) durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. anderes Reinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt, erlischt die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie von Steinkosmetik GmbH ab diesem Zeitpunkt.

10.3. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: falsches Lüftverhalten; Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.); baulichen Mängeln (z. B. zu kurze Fensterbänke und/ oder Tropfkanten). Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb des Garantieanspruchs hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Steinkosmetik GmbH wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen.

11. RÜCKTRITT

Steinkosmetik GmbH hat das Recht, von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts abgeschlossene Teilleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern diese für den Auftraggeber verwertbar sind. Alle anderen erbrachten Zahlungen werden dem Auftraggeber vollständig erstattet.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig werden oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, wie sie dem erstrebten Zweck am nächsten kommen

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit Steinkosmetik GmbH gilt das Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

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